Erbrechner

Zum Anzeigen der Erbquoten,
vervollständigen Sie bitte unten
die Angaben zum Erblasser.

Gesetzliche Erbquoten:

Ehegatte: 1/x

Kind je: 1/x

Mutter: 1/x

Vater: 1/x

Geschwister (Mutterseite) je : 1/x

Geschwister (Vaterseite) je : 1/x

Großelternteil (Mutterseite) je: 1/x

Großelternteil (Vaterseite) je : 1/x

Es erben die sonstigen Abkömmlinge der vorstorbenen Großeltern, soweit vorhanden. Sonst die Abkömmlinge der Urgroßeltern usw.

Diese Erben der sogenannten dritten und ferneren Ordnungen sind hier technisch nicht darstellbar.

Der Erblasser ist

Der Erblasser hat Kind/er.

Von den Eltern des Erblassers lebt

Die vorverstorbene Mutter hatte neben dem Erblasser Kind/er.

Die vorverstorbene Vater hatte neben dem Erblasser Kind/er.

Von den Großeltern mütterlicherseits lebt

Von den Großeltern väterlicherseits lebt